Als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts finanziert sich HTCR allein mit Hilfe von allgemeinen Spenden, Zustiftungen und Zuschüssen. Wir sind daher zur Erfüllung unseres Stiftungszwecks auf Ihre Mithilfe angewiesen und freuen uns sehr, wenn Sie die Stiftung bei ihrer gemeinnützigen Tätigkeit der Förderung von Wissenschaft und Forschung entweder im Wege einer (allgemeinen) Spende (Zuwendung zur zeitnahen Mittelverwendung) oder aber im Wege einer Zustiftung (Zuwendung in das Vermögen der Stiftung selbst) unterstützen.
Eine Zuwendung in den Vermögensstock der Stiftung ist allerdings erst ab einem gewissen Mindestbetrag sinnvoll, da die Stiftung allein die Erträge der zugewendeten Vermögensgegenstände zur Zweckerfüllung verwenden darf.
Sie erhalten für Ihre Unterstützung in Höhe des zugewandten Betrages eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster, welche Sie dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung vorlegen können und welche grundsätzlich Voraussetzung für die Anerkennung des Spendenabzugs durch das Finanzamt ist.
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Frau Isabel Hackl erläutert Ihnen alle Details
Tel +49 (0) 151-25240947