Die Stiftung unterhält derzeit Kooperationen mit folgenden Kliniken:
Ein Kooperationsvertrag regelt jeweils die grundlegenden Bedingungen der Zusammenarbeit mit den "ausführenden Stellen" an den jeweiligen Kliniken (z.B. Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Institut für Laboratoriumsmedizin). Somit werden vertraglich die rechtlichen Voraussetzungen für ein Biobanking i.A. HTCR geschaffen. Dabei wird auch die Kostenerstattung der Stiftung für Patientenaufklärung und Datenerhebung sowie für serologische Screeningtests geregelt. Die Stiftung verwirklicht damit ihren Stiftungszweck gem. § 2 der Satzung, Wissenschaft und Forschung zu unterstützen.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen HTCR als Auftraggeber der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie den Kooperationskliniken als Auftragnehmer, regelt zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes ein Vertrag zur „Auftragsdatenverarbeitung“ (ADV-Vertrag). Hierdurch wird der Schutz der personenbezogenen Daten der Donoren, die ihre Gewebeproben nach informierter Einwilligung an die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes übereignen und in diesem Rahmen ihre mit der Gewebespende verbundenen Daten der Stiftung zur Nutzung zur Verfügung stellen sichergestellt und somit das Persönlichkeitsrecht der in den Kooperationskliniken befindlichen Patienten geschützt.
Haben Sie als Arzt/Klinik Interesse an einer Zusammenarbeit mit HTCR? Dann kontaktieren Sie uns…