Die Stiftung Human Tissue and Cell Research (HTCR) unterstützt ergänzend zur staatlichen und privaten Forschungsförderung insbesondere den Einsatz primärer humaner in vitro-Modelle in der universitären wie außeruniversitären, anwendungsnahen Forschung.
Die Stiftung hat den Zweck, die Wissenschaft und Forschung zu fördern. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
HTCR betrachtet die Nutzung humaner Bioproben - insbesondere in Form von "in vitro-Modellen" - als Untersuchungsinstrument, das der biomedizinischen Forschung sehr viele Möglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ergebnisse auch für die Diagnostik und Behandlung von Patienten Bedeutung erlangen können.
Sie misst daher der Entwicklung neuer und verbesserter in vitro-Techniken zur Erforschung der Zusammenhänge bei Krankheitsentstehung und -verlauf, insbesondere in menschlichem Gewebe zentrale Bedeutung bei. Diese neuen Technologien tragen zudem auch entscheidend zur Umsetzung des sogenannten "3R"-Prinzips bei, dem Ersatz (replacement), der Reduktion (reduction) und Verfeinerung (refinement) von Tierversuchen.
Die Stiftung HTCR ist unabhängig - sowohl von an der Patientenversorgung beteiligten Personen oder Institutionen (Ärzte/Kliniken) als auch von den Forschern, die Proben und Daten nutzen möchten. Sie schafft durch die Entgegennahme der schriftlichen Einwilligung des Patienten, einschließlich eines Angebotes zur Übertragung von Eigentumsrechten an Probematerial auf die Stiftung HTCR, die wesentliche Rechtsgrundlage für die wissenschaftliche Nutzung von menschlichem Gewebe aus Behandlung/Diagnostik - im Sinne der Freiheit der Forschung.
Die Einwilligung der Patienten ist dabei nicht beschränkt auf eine bestimmte wissenschaftliche Fragestellung, ein Forschungsprojekt oder Krankheitsbild. Dieser offenen Form der Einwilligung steht jedoch ein klarer, festgelegter Regelungsrahmen gegenüber, in dem HTCR die Nutzung der Proben/Daten gestattet. Dazu gehört wesentlich der Ausschluss unethischer Forschung, die Einhaltung des Datenschutzes, die transparente Regelung und Dokumentation von Zugang und Nutzung, sowie des Kostenausgleichs im Rahmen einer Kostenordnung mit dem Ziel der Gemeinnützigkeit.
Zur Leistungsmessung der Stiftung HTCR im Zusammenwirken mit ihren Kooperationspartnern dient im Sinne des Qualitätsmangements eine "Balanced Scorecard (BSC)". Dabei gruppieren sich um das zentrale Ziel weitere Ziele, die jeweils in der Beziehung zu den verschiedenen Partnern vorrangig sind und erst im Zusammenspiel das Erreichen des Hauptzieles ermöglichen. Wichtigste Kennziffer für das Hauptziel von HTCR ist die Anzahl an (akademischen) Projektförderungen sowie Projekten aus Unternehmenskooperationen. Hierzu wird fortlaufend eine Übersicht über die aktiven Projekte gepflegt.